Abschiebung behinderter Menschen aus Dortmund

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Zur Abschiebe-Historie und zum aktuellen Stand hier ein Text der DSH verfaßt für die Dortmunder Regionalplanungskonferenz Dez2008

Es gab Zeiten, da z.B. die diakonische Einrichtung Wittekindshof in Bad Oeynhausen Busse charterte, um aus Dortmund behinderte Menschen und deren Angehörige nach Ostwestfalen zu holen. Dort wurden ihnen dann die Vorzüge einer heimatfernen Unterbringung nahe gebracht. Auch wenn dadurch die Verbindungen zum Herkunftsort, zu Eltern, Angehörigen, Freunden oftmals völlig gekappt wurden, fand es unter dem Namen „Eingliederungshilfe“ statt. Eingegliedert wurde in eine Parallelwelt, in der Regel ohne Aussicht, diese wieder mal verlassen zu können.

Mangels Alternativen gingen hunderte behinderte Menschen den Weg von Dortmund in auswärtige Einrichtungen – nicht nur nach Bad Oeynhausen, sondern auch in andere Einrichtungen Ost-Westfalens, ins Sauerland und darüber hinaus. Der Blick in die Heimrealität zeigte mal Rundumversorgung, die ja auch eine Form der Entmündigung darstellen kann, aber auch wie beim Heimkonzern Sozialwerk St Georg gerichtlich bestätigte Ausbeutung, Misshandlung, Zwangssterilisation, Medikamentenmissbrauch und Gutachterwillkür.

1986 wurden im erstmals erstellten Dortmunder Behindertenplan 1064 von Dortmunder Bürgern in auswärtigen Einrichtungen belegte Heimplätze aufgeführt.

Trotz aller Proteste gegen die Abschiebungen in den Jahren danach wurden Ende 2007 immer noch 743 auswärts untergebrachte behinderte Dortmunder gezählt. Der Rückgang um ca. 300 Personen erklärt sich allerdings nicht dadurch, dass diesen der Weg zurück in ihre Heimatstadt geebnet worden wäre. Die Mehrzahl von ihnen ist weggestorben.

Um aber auch das Positive zu nennen: es sind wenigstens in dieser Zeit nicht weiter im gleichem Umfang Menschen nach auswärts abgeschoben worden; man hat angefangen, das Angebot an stationären Plätzen in Dortmund selbst auszubauen. Allerdings konnten z.B. zwischen Mitte 2003 und Mitte 2006 von 160 bewilligten stationären Hilfen 64 auch nur durch eine auswärtige Unterbringung realisiert werden.

An dieser Stelle wäre auch einzuschieben die Frage danach, ob das Problem in seiner Gänze überhaupt erfasst ist. Auf S.19 des vom LWL für diese Konferenz vorgelegten Materials heißt es, dass in den LWL-Zahlen nicht enthalten sind:

  • zwischenzeitlich beheimatete Dortmunder ( wer ist damit gemeint?)
  • Selbstzahler
  • Personen, deren Unterbringungskosten von anderen Kostenträgern getragen werden.

Es könnte also noch weit mehr Abschiebe-Betroffene geben.

Zu begrüßen ist immerhin, dass das Dortmunder Sozialamt für den Bereich der geistig beeinträchtigten Menschen bemüht ist, so genannte unversorgte Fälle zu erfassen und die Betroffenen durch Kurzzeitpflegemaßnahmen und zusätzliche ambulante Hilfen davor zu bewahren, ihre Heimatstadt verlassen zu müssen. Frau Kirsten hat mitgeteilt, dass dies z. Z. in 20 Situationen geleistet werden kann.

Allerdings gilt dies offensichtlich nur für den Bereich geistig behinderter Menschen. Für psychisch Behinderte steht eine solche Notfallvorsorge noch aus. Im vom Koordinationsgremium vorgelegten Zwischenbericht heißt es, dass die Abstimmung zwischen den psychiatrische Kliniken und den ambulanten und stationären Angeboten intensiviert werden muss, um auswärtige Unterbringungen zu vermeiden. Muß man daraus auch schließen, dass Klinik-Patienten ohne Kenntnis der Clearingstelle in auswärtige Einrichtungen geschickt werden? Wenn ja, wie oft kommt dies vor?

Dass im übrigen im Rahmen des sogenannten Clearingverfahrens, an dem Landschaftsverband, Stadt Dortmund und die Wohlfahrtsverbände beteiligt sind, festgehalten wird, ob festgestellten Hilfebedarfen hier in Dortmund abgeholfen werden kann, ist ein Fortschritt. Er hilft aber den Abgeschobenen nicht, solange auswärtige Maßnahmen nicht befristet und dann auch konsequent rückgängig gemacht werden, so dass sich die Betroffenen darauf einstellen können, in einem festgelegten Zeitraum wieder zurück zu kehren.

Mittlerweile wird auch angegeben, aus welchem Grund die auswärtige Unterbringung erfolgt, sofern sie in Orte außerhalb des direkten Umfeldes von Dortmund erfolgt. Da werden genannt: 

  • auf Wunsch des Leistungsempfängers
  • fehlender Platz
  • keine andere fachliche Bedarfserfüllung möglich

Im Zeitraum 4.Quartal 2005 bis zum 3.Quartal 2008 wurden als Gründe für eine Unterbringung außerhalb Dortmunds und seines direkten Umfeldes 4 mal fehlender Platz, 23 mal Wunsch des Leistungsempfängers und 19 mal keine andere fachliche Bedarfserfüllung möglich.

Dazu ist festzuhalten:

      1. In einem Gespräch mit Frau Kirsten ergab sich, dass „auf eigenen Wunsch“ in der Regel auf Wunsch der Angehörigen bedeutet. Dann möge man dies auch so benennen. Und auch begründen, warum man fachlich der Meinung ist, dass man diesem Wunsch stattgeben soll. Alles andere ist unredlich und dient nur dazu, die Statistiken schön zu schreiben. Hier ist auch immer zu fragen, ob es denn überhaupt eine Wahlmöglichkeit gegeben hat, oder ob die Angehörigen sich nach langer vergeblicher Wartezeit erst für eine auswärtige Einrichtung entschieden haben.

      2. Auswärtige Unterbringung wegen fehlenden Platzangebots in Dortmund sollte immer  mit der garantierten Rückkehrmöglichkeit einhergehen.

      3. Es sollte nachvollziehbar sein, warum eine fachliche Bedarfserfüllung in Dortmund nicht möglich ist. Der Mangel sollte klarer benannt werden, und gegebenenfalls auf seine Beseitigung hingearbeitet werden.

Kommen wir noch mal auf die bisher Abgeschobenen zurück. Nehmen wir mal an, hier in Dortmund gelingt es, ein ausreichendes ambulantes und stationäres Hilfsangebot auf die Beine zu stellen und weitere auswärtige Unterbringungen zu vermeiden. Dann würde sich natürlich eines Tages (so in 30,40,50 Jahren)dieses Problem von selbst erledigen dadurch, dass die Menschen sterben.

Die Dortmunder Selbsthilfe ist allerdings der Auffassung, dass unsere Stadt auch für die schon abgeschobenen in der Pflicht steht, jedem, der es wünscht, ein Angebot zur Rückkehr zu machen.

Aus der Sozialverwaltung heißt es immer wieder, es lägen keine Nachfragen von auswärtig untergebrachten Menschen vor. Von einzelnen Mitarbeitern der Verwaltung kann man auch Gegenteiliges hören, dass es immer mal wieder zu Nachfragen kommt, die aber wegen des Mangels an stationären Plätzen abschlägig beschieden werden. Offensichtlich werden diese Nachfragen nicht dokumentiert und gesammelt. Und wenn Sozialdezernent Pogadl sich zum Thema äußert, dann liegen gerade immer keine Anfragen vor.

Darüber hinaus heißt es, dass man sich erst um die Abgeschobenen kümmern kann, wenn aktuelle Bedarfe befriedigt sind. Und dies wird ja nicht gerade leichter dadurch, dass die Dortmunder Heime zu einem Drittel mit Menschen belegt sind, die ursprünglich aus anderen Städten und Kreisen hierher gekommen sind. Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Behindertenplans Entwurf 11/2000 hatte die Dortmunder Selbsthilfe schon kritisiert, dass von 362 stationären Plätzen 69 von Menschen belegt waren, die aus anderen Städten und Kreisen hierher gekommen waren – und wir möchten mal die Behauptung wagen, dass von diesen auch die Mehrzahl nicht aus freien Stücken gekommen ist. In den letzten 8 Jahren hatten die Heimbetreiber allerdings nichts Besseres zu tun, als diese Zahl fast zu verdreifachen. Zum Stichtag 30.6.2007 waren es genau 176.

Mittlerweile hört man, dem sei inzwischen ein Riegel vorgeschoben worden. Es wäre schön, wenn dies hier und heute von Anbieter- und Leistungsträgerseite einmal öffentlich bestätigt würde. Im übrigen: wenn man wirklich wissen will, ob von den nach Dortmund gekommenen jemand wieder lieber in seine Heimatregion zurückkehren möchte, so ist dies ja ohne großen zusätzlichen Aufwand in Erfahrung zu bringen bei den wiederkehrenden Hilfebedarfsprüfungen.

Zu Beginn war von Bussen die Rede, mit denen Dortmunder Behinderte und ihre Angehörigen zum Wittekindshof nach Bad Oeynhausen geholt wurden. Vielleicht könnten Busse ja auch mal in die andere Richtung fahren: Schaut man auf die Website des Wittekindshof, dann ist diese diakonische Stiftung auf dem Weg zu einem regionalen Anbieter mit wohnortnahen Angeboten in verschiedenen Städten und Kreisen. Aus den traditionellen großen Standorten in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen, in Löhne-Ulenburg, Espelkamp-Benkhausen und Gronau werden Wohnheimplätze in die Region verlagert.
Bis nach Hamm und Herne ist die Stiftung bei diesen Bemühungen schon gekommen. Von dort bis nach Dortmund ist ja nur ein Katzensprung. Warum kann nicht von der Dortmunder Sozialverwaltung die  Initiative ausgehen, diese Distanz zu überbrücken?